Allgemeine Geschäftsbedingungen der All4Groups Systems GmbH

 

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) der All4Groups Systems GmbH, Grazergasse 50, 8430 Leibnitz (nachfolgend All4Groups) gelten für alle Verträge über die Lieferung oder die Anmietung von Waren/Fahrnissen oder in Kombination mit sonstigen Leistungen aller Art durch All4Groups an natürliche und juristische Personen (kurz Kunde). Hiermit wird der Einbeziehung von eigenen AGB des Kunden widersprochen, es sei denn, es ist etwas anderes vereinbart.

Die Bestimmungen unter „I. Miete“ gelten nur für die Anmietung von Waren/Fahrnissen, die Bestimmungen unter „II. Kauf“ nur für den Kauf und die Bestimmungen „III. Sonstiges“ sowohl für die Anmietung, als auch für den Kauf von Waren/Fahrnissen.

2. Allgemeines

All4Groups vermietet und verkauft Audio-Übertragungssysteme „Groupy“ und erbringt damit zusammenhängende Leistungen. Der Kunde kann per Telefon, Fax, E-Mail, Brief oder über das auf der Website von All4Groups vorgehaltene Online-Kontaktformular eine unverbindliche Anfrage bzgl. des Angebots von Groupy-Systemen an All4Groups richten. All4Groups lässt dem Kunden auf dessen Anfrage hin ein verbindliches Angebot zukommen. Bezüglich Annahme des Angebots von Seiten des Kunden, gelten die auf dem jeweiligen Angebot vermerkten Annahmebedingen und –fristen.

I. Miete

3. Eigentum

Sämtliche vertragsgegenständliche Fahrnisse stehen im Eigentum oder der Verfügungsberechtigung von All4Groups und werden nach den Bestimmungen des Vertrages an den Kunden für die Dauer des Mietverhältnisses, oder bis zur vorzeitigen Auflösung des Vertrages entgeltlich überlassen. Unter Fahrnisse im Sinne dieser Bedingungen werden auch allfällige immaterielle Sachen (insbesondere Software o.ä.) verstanden und es unterliegt auch die Vermietung/Lizenzierung dieser Sachen in diesem Vertrag.

4. Mietdauer

Die Mindestmietdauer beträgt 3 Tage (72 Stunden) – es sei denn, es wird ausdrücklich schriftlich von dieser Vereinbarung abgegangen. Haben die Parteien für einen Auftrag Sonderkonditionen jedweder Art vereinbart, gelten diese grundsätzlich nicht für gleichzeitig laufende und zukünftige Vertragsverhältnisse mit dem Kunden. All4Groups ist berechtigt, den Vertrag vorzeitig aufzulösen, wenn – ungeachtet des Verschuldens des Kunden – die Voraussetzungen des §1118 ABGB Fall 1 und Fall 2 erfüllt sind. Die Auflösung ist auch ohne vorhergehende Abmahnung wirksam und berechtigt All4Groups die unverzügliche Herausgabe der gemieteten Fahrnisse zu fordern und/oder gerichtlich einzuklagen. Im Falle der vorzeitlichen Auflösung durch All4Groups ist der auf die restliche ursprünglich vertraglich vereinbarte Mietdauer noch zu bezahlende Betrag/Mietzins als Vertragsstrafe mit dem Tag der Auflösung fällig.

5. Lieferung

Die Lieferung der Fahrnisse erfolgt auf dem Versandweg an die vom Kunden angegebene Lieferanschrift, sofern nichts anderes vereinbart ist. Die Entscheidung über die Versendungsform (Transportweg) behält sich All4Groups vor. Genannte Lieferzeiten/Liefertermine sind unverbindlich, es sei denn, die Verbindlichkeit der genannten Zeit/des genannten Termins wird von All4Groups ausdrücklich bestätigt. Fixtermine müssen ausdrücklich als solche vereinbart werden. Grundsätzlich erfolgt der Transport zum vereinbarten Lieferort einen Tag vor Mietbeginn, der Rücktransport zu All4Groups einen Tag nach Mietende. Die beiden Transporttage zählen somit nicht zur Dauer des Mietverhältnisses. All4Groups ist zu Teillieferungen berechtigt, soweit dies dem Kunden zumutbar ist. Dies gilt insbesondere auch für den separaten Versand von Zubehörteilen. Der Kunde ist zur Abnahme von Teillieferungen verpflichtet, ohne dass es seiner vorhergehenden ausdrücklichen Zustimmung bedarf.

6. Prüfpflicht

Der Kunde hat sich bei Übergabe der Fahrnisse (samt Zubehör) von der ordnungsgemäßen Beschaffenheit, Vollständigkeit und Funktionsfähigkeit der Ware zu überzeugen. Transportschäden und Transportverluste sind unverzüglich an All4Groups zu melden. Erfolgt bei der Übergabe keine Rüge oder keine Reklamation, so gilt die ordnungsgemäße Übergabe als bestätigt.

7. Sorgfaltspflicht

Der Kunde ist, bei sonstigem Schadenersatz und/oder vorzeitiger Auflösung des Vertrages, verpflichtet, die gemieteten Fahrnisse sorgfältig und fachgerecht zu behandeln. Er hat auch für eine ordnungsgemäße Aufbewahrung, Installation, Verwendung, Betrieb, sowie auch für einen ordnungsgemäßen Rücktransport nach Ablauf des Mietverhältnisses zu sorgen. Mit der Übernahme der Fahrnisse bestätigt der Kunde, im Umgang mit den ihm überlassenen Geräten vertraut zu sein und auch nur Personen, unter seiner Verantwortung, seiner Gefahr und seiner Anleitung, mit diesen Fahrnissen umgehen zu lassen. Es besteht die Möglichkeit, durch All4Groups umfassend an den Fahrnissen geschult zu werden. Diese Einschulung ist nicht Teil des Mietvertrages und wird gesondert vereinbart.

8. Rechnungslegung und Zahlungsziele

Die Rechnungslegung erfolgt am Tag des Beginns des Mietverhältnisses. Rechnungen sind binnen 14 Tage nach Rechnungslegung zur Zahlung fällig, sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart wurde.

9. Rücktransport

Der Kunde ist verpflichtet zum Ende des Mietverhältnisses die gemieteten Fahrnisse vollständig und unversehrt für die zur Anlieferung verwendeten Transportverpackungen zu verstauen und am Tag nach Mietende am vereinbarten Ort dem Transportunternehmen zur Abholung bereit zu stellen. Der Kunde haftet für die gemieteten Fahrnisse solange, bis das Transportunternehmen die Fahrnisse übernommen hat. Im Falle des Rückgabeverzugs ist aus dem Titel des täglichen Benützungsentgeltes ein Betrag in der Höhe des Gesamtrechnungsbetrages (sämtlicher gemieteter Fahrnisse, ungeachtet ob ein Teil davon bereits zurückgegeben wurde, oder nicht) dividiert durch die Tage der vertragskonformen Mietdauer, zuzüglich 100% Verspätungsaufschlag für jeden Tag des Rückgabeverzuges bis zur ordnungsgemäßen Rückgabe zu entrichten. Der Kunde verpflichtet sich, sämtliche mit einer verspäteten oder nicht ordnungsgemäßen Übergabe verbundenen Kosten und Aufwendungen zu bezahlen. Der Kunde anerkennt, dass bei Verzug All4Groups berechtigt ist, jene Schritte zu setzen, die dazu führen, dass die gemieteten Fahrnisse All4Groups rasch zur Verfügung stehen (allenfalls Expresslieferung) und verpflichtet sich, die damit verbundenen Kosten zu übernehmen.

II. Kauf

10. Lieferung

Die Lieferung erfolgt an die vom Kunden angegebene Lieferadresse. Genannte Lieferzeiten/Liefertermine sind unverbindlich, es sei denn, die Verbindlichkeit der genannten Zeit/des genannten Termins wird von All4Groups ausdrücklich bestätigt. Fixtermine müssen ausdrücklich als solche vereinbart werden. Gefahr und Kosten der Lieferung hat der Kunde zu tragen. All4Groups ist zu Teillieferungen berechtigt, soweit dies dem Kunden zumutbar ist. Dies gilt insbesondere auch für den separaten Versand von Zubehörteilen. Der Kunde ist zur Abnahme von Teillieferungen verpflichtet, ohne dass es seiner vorhergehenden ausdrücklichen Zustimmung bedarf.

11. Eigentumsvorbehalt, Aufrechnung, Zurückbehaltung

Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises einschließlich der vom Kunden zu tragenden Kosten im Eigentum von All4Groups. Rechnungen sind binnen 14 Tagen nach Rechnungslegung zur Zahlung fällig, sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart wurde. Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Kunden nur zu, wenn dessen Ansprüche gerichtlich festgestellt oder von All4Groups unbestritten sind. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden nur insoweit zu, als sein Anspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

12. Gewährleistung

Als Gewährleistungsfrist wird ein Jahr vereinbart. Der Kunde hat stets die Mangelhaftigkeit zum Zeitpunkt der Übergabe zu beweisen. Behebungen eines vom Kunden behaupteten Mangels stellen kein Anerkenntnis dieses vom Kunden behauptenden Mangels dar. Im Falle der Wandlung hat sich der Kunde die Nutzung anrechnen zu lassen, sodass er den Wert der Sache zum Zeitpunkt der Wandlung erhält.

III. Sonstiges

13. Preise

Sofern sich aus dem Angebot von All4Groups nichts anderes ergibt, handelt es sich bei den angegebenen Preisen um Netto-Preise, die zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer gelten. Verpackungs- und Versandkosten, Verladung, Versicherung (insbesondere Transportversicherung), Zölle und Abgaben werden gesondert verrechnet. Bei Lieferungen in Länder außerhalb der Europäischen Union können im Einzelfall weitere Kosten anfallen, die All4Groups nicht zu vertreten hat und die vom Kunden zu tragen sind. Hierzu zählen beispielsweise Kosten für die Geldübermittlung durch Kreditinstitute (z.B. Überweisungsgebühren, Wechselkursgebühren etc.) oder einfuhrrechtliche Abgaben bzw. Steuern (z.B. Zölle). Solche Kosten können in Bezug auf die Geldübermittlung auch dann anfallen, wenn die Lieferung nicht in ein Land außerhalb der Europäischen Union erfolgt, der Kunde die Zahlungen aber von einem Land außerhalb der Europäischen Union aus vornimmt. Sollten nicht vorhersehbare Kostenerhöhungen eintreten (z.B. Wechselkursschwankungen, unerwartete Preiserhöhungen der Lieferanten, etc.) ist All4Groups berechtigt, die Preiserhöhung an den Kunden weiterzugeben.

14. Haftung

Der Kunde haftet gegenüber Dritten für alle Schäden und Folgeschäden an Personen (z.B. Gehörschäden usw.) und hält All4Groups vollständig schad- und klaglos. Dies gilt auch für allfällige Ansprüche nach dem öPHG (Produkthaftungsgesetz). Es obliegt dem Kunden, geeignete Vorkehrungen zu treffen, Anleitungen zu geben bzw. entsprechende Versicherungen abzuschließen. All4Groups haftet bei Vermögensschäden nur in Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit und die Haftung ist beschränkt mit dem Haftungshöchstbetrag der betrieblichen Haftpflichtversicherung. Schadenersatzansprüche sind binnen sechs Monaten gerichtlich geltend zu machen.

15. Immaterialgüterrechte

Dem Kunden wird die Software GroupySYNC (mit Text2Speech-Komponenten zur Medienerstellung) zur Verfügung gestell und dem Kunden wird das Nutzungsrecht dieser Software ausschließlich im Zusammenhang mit den gekauften bzw. gemieteten Groupy-Geräten eingeräumt. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Text2Speech-Software zund die damit erstellten Mediendateien für andere Zwecke zu nutzen. Die Nutzung ist mit 2 Mio. Zeichen begrenzt. Setzt der Kunde die Text2Speech-Software unberechtigt für andere Zwecke oder über das vereinbarte Ausmaß hinausgehend ein, hat All4Groups Anspruch auf ein gesondertes Nutzungsentgelt.

Der Kunde hat dafür zu sorgen und ist alleine dafür verantwortlich, dass sämtliche mit dem Betrieb der Geräte verbundenen (behördlichen) Auflagen erfüllt werden. Hierzu zählen beispielsweise das Urheberrecht oder Markenrecht tangierende, verwendete Inhalte oder Auflagen/Gebühren, die in Zusammenhang mit der AKM (staatlich genehmigte Gesellschaft der Autoren Komponisten und Musikverleger) oder GIS (Gebühren Info Service GmbH) oder Ähnlichem stehen. Der Kunde stellt All4Groups von Ansprüchen Dritter frei, die diese im Zusammenhang mit einer Verletzung ihrer Rechte durch die vertragsgemäße Nutzung der Inhalte des Kunden der All4Groups gegenüber geltend machen können.

16. Werbung

All4Groups ist berechtigt, auf allen Werbemitteln und Waren und bei allen Werbemaßnahmen – auch während der Zeit der Überlassung an den Kunden – auf sich und die All4Groups Produktfamilie hinzuweisen, ohne dass dem Kunden dafür ein Entgeltanspruch zusteht. All4Groups ist – vorbehaltlich des jederzeit möglichen schriftlichen Widerrufs des Kunden – dazu berechtigt, auf eigenen Werbeträgern, Kommunikationskanälen und insbesondere auf der eigenen Unternehmens-Website www.all4groups.com mit Namen und Firmenlogo (bei Überlassung durch den Kunden) des Kunden auf die bestehende Geschäftsbeziehung hinzuweisen (Referenzliste). Es besteht diesbezüglich über den Auftrag gegenüber Dritten keine Verschwiegenheitsverpflichtung – wohl aber in Bezug auf die Preisgestaltung.

17. Systemvoraussetzungen

Für die Nutzung der Software GroupySYNC benötigt der Kunde einen PC in einer aktuellen Version von Windows. Die aktuellen und detaillierten Systemvoraussetzungen werden dem Kunden auf Anfrage bekannt gegeben. Der Kunde hat den PC und das Windows-Betriebssystem auf eigene Kosten bereitzustellen, dies ist nicht Teil der Leistungen von All4Groups.

18. Schlussbestimmungen

Für Lieferung und Zahlung gilt als Erfüllungsort der Sitz von All4Groups, auch dann, wenn die Übergabe vereinbarungsgemäß an einem anderen Ort erfolgt. Als Gerichtsstand wird Leibnitz vereinbart. Es wird das österreichische Recht, mit Ausnahme des IPRG und UN-Kaufrechts, als anzuwendendes Recht vereinbart. Die Vertragssprache ist Deutsch. Sollte eine der oben stehenden Bestimmungen unwirksam oder nichtig sein oder für unverbindlich erklärt werden, so werden dadurch die übrigen Bestimmungen nicht berührt. In diesem Fall verpflichten sich beide Vertragsteile daran mitzuwirken, dass die unwirksame Bestimmung durch eine gültige Vereinbarung ersetzt wird, deren Inhalt dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmungen am nächsten kommt. Alle Vereinbarungen zwischen All4Groups und Kunden bedürfen der Schriftform, dies gilt auch für das Abgehen von der Schriftform. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen.

Leibnitz, Stand 01.11.2021

ALL4GROUPS Systems GmbH | Grazergasse 50, 8430 Leibnitz | AUSTRIA

office@all4groups.com

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